Finanzwesen, Abgaben

Der Fachbereich Finanzwesen des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb übernimmt für die Mitgliedsgemeinden Nellingen, Gemeindewerke Nellingen und die Gemeinde Westerheim zentrale Aufgaben der kommunalen Haushalts-, Kassen- und Abgabenverwaltung. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftliche und transparente Abwicklung aller finanzrelevanten Vorgänge.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Zuständigkeiten der Fachbereichsleitung, des Kassenwesens sowie der Veranlagung von Steuern und Abgaben.

Die fachliche Leitung des Finanzwesens liegt beim Kämmerer. Er ist verantwortlich für die strategische Steuerung der kommunalen Finanzen und die fachliche Koordination aller finanzwirtschaftlichen Aufgaben. Unterstützt wird er durch eine stellvertretende Leitung, die insbesondere die Sicherstellung der laufenden Aufgaben und die Vertretung im Bedarfsfall übernimmt.

Aufgaben der Leitung

  • Gesamtverantwortung für Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
  • Jahresabschlüsse und Finanzberichte
  • Beratung der Mitgliedsgemeinden und Gremien
  • Koordination und Weiterentwicklung des Fachbereichs
  • Ansprechpartner für grundsätzliche finanzwirtschaftliche Fragen

Das Kassenwesen ist für den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinden Nellingen, Gemeindewerke Nellingen und Gemeinde Westerheim zuständig. Dazu gehört sowohl die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen als auch das systematische Forderungsmanagement.

Aufgaben des Kassenwesens

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Führung der Gemeindekassen
  • Liquiditätssteuerung
  • Verbuchung von Zahlungseingängen und -ausgängen
  • Forderungsmanagement und Vollstreckung
  • Überwachung offener Forderungen
  • Mahnwesen
  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Abschluss von Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen

Ziel ist es, Forderungen sachgerecht und verhältnismäßig beizutreiben und gleichzeitig individuelle Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Die Veranlagung ist zuständig für die Festsetzung und Verwaltung der kommunalen Steuern und Abgaben. Sie stellt sicher, dass Abgaben korrekt erhoben und Bescheide rechtzeitig erlassen werden.

Zuständigkeiten

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Sonstige kommunale Abgaben und Gebühren (Zweitwohnungssteuer etc.)
  • Wasser- und Abwasserbeiträge
  • Erlass und Änderung von Steuer- und Abgabenbescheiden

Die Mitarbeitenden der Veranlagung erteilen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Auskünfte zu Bescheiden, Fälligkeiten und Rechtsgrundlagen.