Ordnungswesen

Der Fachbereich Ordnungswesen des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb übernimmt für die Mitgliedsgemeinden zentrale Aufgaben zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten der Bußgeldstelle, des Fischereiwesens sowie der Straßenverkehrsbehörde für die Gemeindestraßen im Verbandsgebiet.

Die Bußgeldstelle des Gemeindeverwaltungsverbands bearbeitet Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie im allgemeinen Ordnungsrecht, soweit diese in die Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden fallen.

Aufgaben der Bußgeldstelle

  • Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Durchführung von Anhörungsverfahren
  • Erlass von Bußgeldbescheiden
  • Vollstreckung von Geldbußen
  • Schriftverkehr mit Betroffenen und Behörden

Die Verfahren erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Ziel ist eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Bearbeitung

Kontakt zur Bußgeldstelle

Als örtliche Straßenverkehrsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband für verkehrsrechtliche Anordnungen auf den Gemeindestraßen im Verbandsgebiet zuständig. Ziel ist eine sichere und geordnete Verkehrsführung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.

Zuständigkeiten

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen (z. B. Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen)
  • Genehmigungen für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Anordnungen bei Veranstaltungen
  • Verkehrsschauen
  • Abstimmung mit Polizei, Bauhof und Straßenbaulastträgern

Maßnahmen erfolgen stets auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und nach sorgfältiger Prüfung der Verkehrssicherheit.

Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde

Anträge:

Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (word)

Im Bereich Fischereiwesen ist der Gemeindeverwaltungsverband für fischereirechtliche Aufgaben zuständig. Dazu zählt insbesondere die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen.

Unsere Aufgaben

  • Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
  • Anerkennung von Prüfungsnachweisen
  • Beratung zu fischereirechtlichen Vorschriften
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen

Die Fischereischeine können persönlich beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung.

Anträge:

Antrag auf Erteilung eines Fischerscheins (word)

Sivzov, Maxim

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