Bußgeldstelle
Laichingen
Der Fachbereich Ordnungswesen des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger Alb übernimmt für die Mitgliedsgemeinden zentrale Aufgaben zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten der Bußgeldstelle, des Fischereiwesens sowie der Straßenverkehrsbehörde für die Gemeindestraßen im Verbandsgebiet.
Die Bußgeldstelle des Gemeindeverwaltungsverbands bearbeitet Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie im allgemeinen Ordnungsrecht, soweit diese in die Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden fallen.
Aufgaben der Bußgeldstelle
Die Verfahren erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Ziel ist eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Bearbeitung
Als örtliche Straßenverkehrsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband für verkehrsrechtliche Anordnungen auf den Gemeindestraßen im Verbandsgebiet zuständig. Ziel ist eine sichere und geordnete Verkehrsführung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.
Zuständigkeiten
Maßnahmen erfolgen stets auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und nach sorgfältiger Prüfung der Verkehrssicherheit.
Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (word)
Im Bereich Fischereiwesen ist der Gemeindeverwaltungsverband für fischereirechtliche Aufgaben zuständig. Dazu zählt insbesondere die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen.
Unsere Aufgaben
Die Fischereischeine können persönlich beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung.
Laichingen
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